Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB)
Allgemeine Vertragsbedingungen der Konrad Sanierungs GmbH
1. Grundlagen
1.1. Geltungsbereich
Diese AVB regeln die Rechtsbeziehung der Parteien des Finanzsanierungsvertrages. In erster Linie gilt der mit dem Kunden spezifisch abgeschlossene Vertrag. Diese AVB gelten ungeachtet von allfälligen Verweisen des Kunden auf eigene allgemeine Vertragsbedingungen welcher Art auch immer. Diesen Bedingungen des Kunden kommt keinerlei rechtliche Wirkung zu, gleichgültig ob, wann und in welcher Form diese der Konrad Sanierungs GmbH zur Kenntnis gebracht wurden. Abweichende individuelle Vereinbarungen zu einzelnen Punkten dieser AVB sind nur für den jeweils vereinbarten Auftrag wirksam und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der vorangehenden, ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung seitens der Konrad Sanierungs GmbH, wobei in der Bestätigung auf diejenige AVB Bestimmung zu verweisen ist, von der abgewichen werden soll.
1.2. Angebote, Bestellungen, Zustandekommen des Vertrage
Sämtliche Angebote der Konrad Sanierungs GmbH sind freibleibend und unverbindlich und verpflichten die Konrad Sanierungs GmbH nicht zur Leistungserbringung. Ebenso sind die in Katalogen, Prospekten, Anzeigen, Preislisten, Websites und sonstigen Online-Diensten enthaltenen Angaben über die von der Konrad Sanierungs GmbH angebotenen Leistungen nicht verbindlich. Massgeblich sind ausschliesslich die von der Konrad Sanierungs GmbH im Finanzsanierungsvertrag ausdrücklich bestätigten Konditionen und Leistungsbeschreibungen und allfällige weiteren vertraglichen Abreden.
2. Leistungserbringung der Konrad Sanierungs GmbH
2.1. Allgemeines
Die Leistungen und Verantwortlichkeiten von der Konrad Sanierungs GmbH sind im Finanzsanierungsvertrag abschliessend beschrieben. Die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch die Konrad Sanierungs GmbH erfolgt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart wurde, in einer von der Konrad Sanierungs GmbH gewählten, branchenüblichen Weise innerhalb der normalen Arbeitszeit der Konrad Sanierungs GmbH.
2.2. Umfang
Leistungen der Konrad Sanierungs GmbH, die durch den im Vertrag resp. den in der Leistungsbeschreibung festgelegten Leistungsumfang nicht gedeckt sind, werden gesondert, nach den allgemein gültigen Tarifen und Preisen der Konrad Sanierungs GmbH verrechnet. Sofern nicht schriftlich anders geregelt, gilt das insbesondere für durch den Kunden oder Dritte nach Vertragsschluss eigenmächtig vorgenommenen Handlungen gegenüber Gläubigern, Behörden oder Banken in Bezug auf die finanzielle Situation des Kunden.
2.3. Leistungserbringung
Ausschliesslich die Konrad Sanierungs GmbH ist ihren Mitarbeitern gegenüber weisungsbefugt. Die Konrad Sanierungs GmbH entscheidet, welche Mitarbeiter sie zur Leistungserbringung einsetzt und welche Methode sie bei der Erarbeitung und Umsetzung des Finanzsanierungskonzepts anwendet. Insbesondere kann die Konrad Sanierungs GmbH die Ausführung von Leistungen an Dritte vergeben. Mitarbeiter eines mit der Konrad Sanierungs GmbH verbundenen Unternehmens sind keine Dritte im Sinne dieser Regelung.
2.4. Leistungsänderungen
Sofern der Kunde nach Abschluss des Finanzsanierungsvertrags andere, neue oder ergänzende Angaben zu seinen Gläubigern und/oder seiner finanziellen Situation macht, ist die Konrad Sanierungs GmbH berechtigt, die dadurch verursachten Mehrkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Allgemeines
Der Kunde verpflichtet sich, der Konrad Sanierungs GmbH bei der Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen in dem erforderlichen Umfang zu unterstützen. Er wird diese Mitwirkungspflichten rechtzeitig und kostenlos erbringen.
3.2. Im Besonderen
Der Kunde verpflichtet sich, die im Finanzsanierungsvertrag festgelegten monatlichen Raten pünktlich an die Konrad Sanierungs GmbH zu bezahlen. Der Kunde verschafft der Konrad Sanierungs GmbH die im Finanzsanierungsvertrag benannten Informationen und Dokumente. Der Kunde verpflichtet sich, die dem Finanzsanierungsvertrag angehängte Generalvollmacht zu unterzeichnen. Erbringt der Kunde eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen und Kosten vom Kunden zu tragen.
4. Laufzeit und Kündigung
4.1. Allgemeines
Laufzeit und Kündigung sind im Finanzsanierungsvertrag geregelt. Jede Partei ist berechtigt, den Finanzsanierungsvertrag jederzeit schriftlich zu kündigen. Zur Wahrung der Kündigungsfrist und des Schriftformerfordernisses reicht die Zustellung der Kündigung mit Telefax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung nicht aus.
4.2. Schadloshaltung
Der Kunde hat der Konrad Sanierungs GmbH in jedem Fall von allfälligen Forderungen von Gläubigern, Behörden oder Banken schadlos zu halten.
4.3. Schadenersatz
Der Kunde hat der Konrad Sanierungs GmbH bei seiner vorzeitigen Kündigung zur Unzeit oder bei einer Kündigung von der Konrad Sanierungs GmbH, welche aufgrund einer Vertragspflichtverletzung des Kunden erfolgte, Schadenersatz zu leisten.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Allgemeines
Sämtliche Entgelte an die Konrad Sanierungs GmbH sind Nettopreise in Schweizer Franken und verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für nicht in der Leistungserbringung enthaltenen Bemühungen von der Konrad Sanierungs GmbH wie auch jene aus Leistungsänderungen (Ziff. 2.4.) richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand und sind – sofern nicht anders schriftlich vereinbart – vom Kunden gesondert zu vergüten.
5.2. Zahlungsbedingungen, Verzug
Alle Zahlungen des Kunden sind spesenfrei und ohne Abzug an die Konrad Sanierungs GmbH zu leisten. Überweisungen erfolgen auf Gefahr des Kunden. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Konrad Sanierungs GmbH berechtigt, ihm Mahnkosten zu verrechnen sowie die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden einzustellen. Eine Verrechnung eigener Forderungen mit Forderungen von der Konrad Sanierungs GmbH kann der Kunde nur dann vornehmen, wenn seine Forderungen gegen die Konrad Sanierungs GmbH gerichtlich festgestellt oder von der Konrad Sanierungs GmbH ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.
6. Gewährleistungen
6.1. Gewährleistungen des Kunden
Der Kunde bietet Gewähr dafür, dass die von ihm der Konrad Sanierungs GmbH genannten Gläubiger vollständig erfasst und die gesamten Schulden vollständig dargestellt sind. Die Konrad Sanierungs GmbH stellt ihm eigens dafür ein Formular zur Verfügung.
6.2. Ausschluss der Gewährleistung der Konrad Sanierungs GmbH
Die Konrad Sanierungs GmbH übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Gläubiger des Kunden auf Forderungen gegen den Kunden ganz oder teilweise verzichten oder Ratenzahlungsvereinbarungen abschliessen. Im Besonderen leistet die Konrad Sanierungs GmbH auch keine Gewähr für den Erfolg des Finanzsanierungskonzepts.
6.3. Vergütung
Der Kunde hat der Konrad Sanierungs GmbH alle Auslagen zu vergüten, welche diesem durch Vertragspflichtverletzungen des Kunden entstanden sind.
7. Haftung
Die Konrad Sanierungs GmbH haftet nur für Schäden des Kunden, die in direktem Zusammenhang mit der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen stehen und die von der Konrad Sanierungs GmbH oder von ihr beauftragte Hilfspersonen und/oder Subunternehmen absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von der Konrad Sanierungs GmbH oder der von ihr beauftragten Hilfspersonen und/oder Subunternehmen ist ausgeschlossen. In keinem Fall haftet die Konrad Sanierungs GmbH für direkte oder indirekte Folgeschäden, Drittschäden etc. Jegliche Haftung entfällt auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn:
- der Kunde vertragliche Bestimmungen missachtet;
- der Kunde falsche oder fehlerhafte Angaben über seine finanzielle Situation macht;
- nach Abschluss des Finanzsanierungsvertrages mit seinen Gläubigern, Amtsstellen, Gerichten oder Dritten Verhandlungen über seine finanzielle Situation, im Besonderen über seine Schulden führt;
- der Kunde seine Mitwirkungs- und Informationspflichten missachtet.
8. Sonstiges
8.1.1 Datenschutz
Die Konrad Sanierungs GmbH verpflichtet sich, die Kundendaten sorgfältig zu behandeln und nur im Rahmen der Schweizerischen Datenschutzgesetzgebung zu verwenden. Mit der Absendung der Anfrage gibt der Kunde sein Einverständnis, dass die Konrad Sanierungs GmbH seine personenbezogenen Daten sammeln und bearbeiten darf. Die Konrad Sanierungs GmbH ist berechtigt, die personenbezogenen Daten zur technischen und organisatorischen Abwicklung und Erfüllung der Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie für eigene Marketing- und Werbezwecke zu verwenden, namentlich auch zur bedarfsgerechten Gestaltung und Entwicklung ihrer Dienstleistungen und für massgeschneiderte Angebote. Die Konrad Sanierungs GmbH ist weiter berechtigt, die Kundendaten an Dritte weiterzugeben, die mit der Abwicklung von Kundenbeziehungen oder mit dem Inkasso ausstehender Rechnungsbeträge beauftragt sind, sowie diese Daten zu Marketing- und Werbezwecken an ausgewählte Partnerfirmen in der Schweiz und im Ausland weiterzugeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, die Verwendung seiner Daten zu Werbe- und Marketingzwecken telefonisch oder schriftlich zu untersagen.
8.1.2. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen im Geltungsbereich der EU
a) Jeder Kunde im Geltungsbereich der Verordnung 2011/83 der Europäischen Union hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen von diesem Vertrag zurückzutreten/ zu widerrufen. Die Frist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um sein Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Kunde an die Konrad Sanierungs GmbH (Konrad Sanierungs GmbH, Baarerstrasse 43, CH-6300 Zug; E-Mail: infocenter@konrad-services.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, telefonisch oder eine E-Mail) über seinen Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, informieren. Für das Einhalten der Frist genügt es, die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abzusenden.
b) Wenn der Kunde den Rücktritt/Widerruf erklärt, hat die Konrad Sanierungs GmbH ihm alle Zahlungen, welch die Konrad Sanierungs GmbH von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über seinen Rücktritt bei der Konrad Sanierungs GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Konrad Sanierungs GmbH dieselben Zahlungsmittel, welche er bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
c) Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistung während der Rücktrittsfrist beginnen soll, so hat er der Konrad Sanierungs GmbH einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu diesem Zeitpunkt, zudem er uns von der Ausübung des Rücktritts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Der Aufwand wird pauschalisiert. Pauschal beläuft sich der Aufwendungsersatz auf die Gebühren nach Ziff.4a) und 4c). Dem Kunden wird nachgelassen zu beweisen, dass der Aufwand der Konrad Sanierungs GmbH geringer war.
8.2. Mitteilungen
Sämtliche Zusendungen an die vom Kunden der Konrad Sanierungs GmbH zuletzt genannte Adresse gelten als zugestellt.
8.3. Schriftform
Jegliche vertraglichen Vereinbarungen, deren Änderungen und Ergänzungen sowie sonstige Übereinkünfte zwischen der Konrad Sanierungs GmbH und dem Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftlichkeit und der Unterzeichnung von beiden Vertragsparteien, sofern zweiseitig. Auch die Änderung des Schriftformerfordernisses muss diese Voraussetzungen erfüllen.
8.4. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt für allfällige Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist am Sitz der Konrad Sanierungs GmbH.